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Kinder- & Jugendbehandlung

Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne sollte man bereits im Kindesalter vermeiden. In der Wachstumsphase können mögliche Probleme nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern auch besonders wirkungsvoll behoben werden.
Die erste kieferorthopädische Routinekontrolle sollte ab dem achten Lebensjahr erfolgen. Der Kieferorthopäde erstellt dabei ein so genanntes Orthopantogramm (OPG), eine Fernröntgenaufnahme des gesamten Kiefers. Diese äußerste strahlungsarme Diagnosetechnik gibt Aufschluss über die Stellung der Zähne und des Kiefers sowie über Zahnanlagen – also die Zähne von morgen.  

Behandlung mit herausnehmbaren Spangen

In den meisten Fällen werden Fehlbildungen mit herausnehmbaren Spange behandelt. Einige davon dienen dazu, den Kiefer zu dehnen, um Platz für nachwachsende Zähne zu schaffen, andere korrigieren die Stellung von Ober- und Unterkiefer.

Behandlungsverlauf

  • Der erste Besuch bei uns dient Ihrer Information.

    Für diese unverbindliche Beratung ist keine Überweisung vom Zahnarzt oder Hausarzt notwendig – bei Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Unterlagen wie Röntgenbilder (nicht älter als sechs Monate) mit. Beim Beratungsgespräch besprechen wir zunächst Ihr Anliegen und untersuchen dann Ihr Gebiss. Anhand des Befunds können wir feststellen, ob und wann eine Behandlung notwendig ist.

  • Zur exakten Diagnose erstellen wir:

    • Abdrücke vom Ober- und Unterkiefer.
    • eine Bissregistrierung als Grundlage für diagnostische Kiefermodelle.
    • Röntgenaufnahmen zur Beurteilung der Zähne und der Lage von Ober- und Unterkiefer.
    • Fotos von Gesicht und Zähnen.

    Wir untersuchen Zähne, Mundschleimhaut und Kiefergelenke für die optimale Planung der kieferorthopädischen Therapie. Auf Basis der gewonnenen Informationen nehmen wir eine detaillierte Behandlungs-planung vor. Zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse muss der Heil- und Kostenplan bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden. Für die Vorlage bei einer privaten Versicherung wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

  • Offene Fragen klären dann Behandlungsbeginn

    Ist der Plan von der Krankenkasse genehmigt, besprechen wir mit Ihnen ausführlich den Behandlungsablauf und klären alle offenen Fragen. Dann kann die Behandlung beginnen.

  • Wir vereinbaren mit Ihnen regelmäßige Kontrolltermine.

    Die Einhaltung dieser Termine ist für einen planmäßigen Behandlungsverlauf sehr wichtig. Nach erfolgreicher Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellung werden alle Behandlungsapparaturen entfernt und die Zähne gründlich gereinigt. Bis das Behandlungsergebnis stabil ist, wird der Status Quo mit so genannten Retentionsgeräten (Halteapparaturen) erhalten.

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