Für diese unverbindliche Beratung ist keine Überweisung vom Zahnarzt oder Hausarzt notwendig – bei Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Unterlagen wie Röntgenbilder (nicht älter als sechs Monate) mit. Beim Beratungsgespräch besprechen wir zunächst Ihr Anliegen und untersuchen dann Ihr Gebiss. Anhand des Befunds können wir feststellen, ob und wann eine Behandlung notwendig ist.
Wir untersuchen Zähne, Mundschleimhaut und Kiefergelenke für die optimale Planung der kieferorthopädischen Therapie. Auf Basis der gewonnenen Informationen nehmen wir eine detaillierte Behandlungs-planung vor. Zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse muss der Heil- und Kostenplan bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden. Für die Vorlage bei einer privaten Versicherung wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Ist der Plan von der Krankenkasse genehmigt, besprechen wir mit Ihnen ausführlich den Behandlungsablauf und klären alle offenen Fragen. Dann kann die Behandlung beginnen.
Die Einhaltung dieser Termine ist für einen planmäßigen Behandlungsverlauf sehr wichtig. Nach erfolgreicher Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellung werden alle Behandlungsapparaturen entfernt und die Zähne gründlich gereinigt. Bis das Behandlungsergebnis stabil ist, wird der Status Quo mit so genannten Retentionsgeräten (Halteapparaturen) erhalten.